News und Aktuelles
Bild
krist.com Krist Assekuranzmakler GmbH & Co. KG
Dr. Bayer Straße 10
D-84347 Pfarrkirchen

Telefon: 08561 986 58 90
Telefax: 08561 986 58 99
E-Mail: info@krist.com
 

(zur Startseite | Originalseite)

News

Allgemein

Hundehalterhaftpflicht - viele Hundehalter unterschätzen Notwendigkeit der Versicherung

Die Hundehalterhaftpflicht ist für Hundehalter prinzipiell genauso wichtig, wie für alle Bürger eine Privathaftpflicht-Versicherung.
Hundehalterhaftpflicht - viele Hundehalter unterschätzen Notwendigkeit der Versicherung

Dennoch wird gerade diese Versicherung von zahlreichen Hundehaltern in ihrer Bedeutung und Notwendigkeit deutlich unterschätzt. Dies kann im schlimmsten Fall zu finanziellen Schäden führen, die den Hundehalter in den Ruinen treiben.

Hunde sind nicht über die Privathaftpflicht versichert!

Dass viele Hundehalter die Bedeutung und Notwendigkeit einer Hundehalterhaftpflicht Versicherung unterschätzen, beginnt bereits damit, dass häufiger die Annahme besteht, dass Hunde automatisch über die Privathaftpflichtversicherung des Hundehalters versichert sind.
Diese Vermutung ist jedoch schlichtweg falsch!

Im Gegensatz zu nahezu allen anderen Haustieren, wie zum Beispiel Katzen, Hamstern oder Meerschweinchen, sind Schäden, die vom Hund verursacht werden, nicht über die Privathaftpflicht des Halters abgedeckt. Es macht also ohne  Hundehalterhaftpflicht einen großen Unterschied, ob beispielsweise Ihre Katze einen Schaden verursacht bzw. eine andere Person verletzt oder ob dies durch Ihren Hund passiert.

Hundehaftpflicht

Schadenspotenzial durch den Hund wird massiv unterschätzt

Selbst die Hundehalter, die darüber informiert sind, dass der eigene Hund nicht automatisch über die Privathaftpflichtversicherung abgesichert ist, neigen häufig dennoch dazu, das Schadenspotenzial durch ihr Haustier massiv zu unterschätzen.

Immer wieder hört man in dem Zusammenhang Argumente wie: "Mein Hund ist gut erzogen und beißt keine anderen Hunde oder Menschen." Selbst wenn dies stimmen sollte und der Hund aufs Wort gehorcht, kann es dennoch Situationen geben, in denen das Tier einen Schaden verursacht, der nicht vom Hundehalter verhindert werden kann.

Ein typisches Beispiel ist es, wenn Sie mit Ihrem Hund spazieren gehen, dieser durch einen plötzlichen Knall erschreckt wird, sich von der Leine reißt und auf die Straße läuft. Muss deshalb ein Fahrzeug bremsen oder ausweichen und wird dadurch ein Unfall verursacht, ist Ihr Hund und somit Sie als Hundehalter ursächlich in vollem Umfang für den entstandenen Schaden verantwortlich.

Solch ein Ereignis und noch zahlreiche andere Situationen kann kein Hundehalter prinzipiell ausschließen, sodass es diverse unvermeidbare Gefahren gibt, die zu einem Schadensfall führen können.

Nur mit Hundehalterhaftpflicht ausreichend geschützt

Die einzige Möglichkeit, den mitunter gravierenden finanziellen Folgen vorzubeugen, die aufgrund eines durch Ihren Hund verursachten Schadens entstehen können, ist der Abschluss einer Hundehalterhaftpflicht Versicherung.

Achten sollten Sie bei dieser Versicherung vor allem auf eine ausreichende Deckungssumme, die im Prinzip genauso hoch sein sollte, wie sie in der Privathaftpflicht empfohlen wird. Vor allem Personenschäden sollten möglichst mit mindestens fünf Millionen Euro, besser noch in unbegrenzter Höhe, versichert sein.

Beachten sollten Sie in dem Zusammenhang ferner, dass eine Hundehalterhaftpflicht in manchen Bundesländern sogar - vor allem für sogenannte Kampfhunde - verpflichtend ist. Allerdings gibt es auf der anderen Seite auch diverse Versicherungsgesellschaften, die "Kampfhunde" nicht versichern.

geschrieben am 18.05.2017 um 08:13 Uhr.