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Photovoltaik

Anmeldefrist verpasst – teuer bezahlt

Anlagenbesitzer, die ihre Solaranlage zu spät angemeldet haben, dürfen im schlimmsten Fall die erhaltene Einspeisevergütung nicht behalten.

Dies geht aus einem aktuellen Urteil hervor. Eine Umfrage der Fraktion Der Linken im Bundestag zeigt, dass derzeit rund 4500 Anlagenbesitzer von diesem Fall betroffen sind. Ausschlaggebend ist ein Urteil des Landgerichts Itzehoe vom Oktober diesen Jahres.

Dabei musste ein Anlagenbetreiber über 750.000 Euro zurückzahlen, nachdem er zwei Jahre lang Solarstrom ins öffentliche Stromnetz eingespeist hatte, ohne jedoch seine Photovoltaik-Anlage bei der Bundesnetzagentur registriert zu haben. Dafür hatte er zwar die im Erneuerbare Energien-Gesetz vorgesehene Vergütung bekommen, dies jedoch nicht rechtmäßig: Das Landgericht votierte, dass die Vergütung ohne Anmeldung einer „ungerechtfertigten Bereicherung“ gleichkomme. Nur angemeldete Anlagen dürften auch an der Einspeisevergütung beteiligt werden, so der Richtspruch. Entsprechend gehen Anlagenbesitzern ohne Anmeldungen derzeit Rückzahlungsforderungen zu. Die Höhe dieser Rückzahlungen kann nicht pauschal ermittelt werden, sondern hängt von der Anlagengröße sowie der Menge des eingespeisten Stroms ab.

Die Meldepflicht für Solaranlagen besteht bereits seit Anfang 2009. Meldeverstöße gibt es beinahe in allen deutschen Bundesländern und nicht nur in den Gebieten einzelner Netzbetreiber. Hier und da fallen fehlende Meldungen nur schneller auf als etwa in größeren Städten. Meist dann, wenn die Vergütungsauszahlung nur gegen Nachweise der Meldebestätigung der Bundesnetzagentur erfolgen kann.

Quelle: BNA

geschrieben am 22.01.2016 um 17:38 Uhr.