Glossar · Lexikon
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Glossar

Allgemein
Für alle während des jeweiligen Versicherungsjahres vorgenommenen Anlagenerweiterungen gilt eine Vorsorge in Höhe von 30% der zuletzt dokumentierten Versicherungssumme vereinbart, maximal 60.000,- EUR.

Eingetretene Veränderungen sind innerhalb der ersten 3 Monate des jeweils neuen Versicherungsjahres anzuzeigen. Falls keine Änderungen eingetreten sind, ist eine Meldung entbehrlich.

Erfolgt die Jahresmeldung nicht innerhalb von drei Monaten, obwohl sie aufgrund im vorhergehenden Versicherungsjahr eingetretener Veränderungen abzugeben gewesen wäre, so entfällt die Vorsorgeversicherung für das laufende Jahr.