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Glossar

Versicherungen, Allgemein

Einbruchdiebstahl, Diebstahl, Vandalismus und Raub

Wo ist hier der Unterschied

Die private Hausratversicherung umfasst – ebenso wie die Geschäfts-Inhaltsversicherung und die Fahrradversicherung – standardmäßig den Versicherungsschutz gegen die Gefahren Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch sowie Raub.

Der sogenannte einfache Diebstahl ist dagegen nur für bestimmte Fälle und aufgrund besonderer Vereinbarung eingeschlossen. Die Abgrenzung zwischen diesen Risiken ist für den Laien nicht immer ganz klar, zumal sie nicht unbedingt mit den entsprechenden Definitionen aus dem Strafgesetzbuch übereinstimmt.

Einbruch

Ein versicherter Einbruch kann nach den Bedingungen auf verschiedene Arten begangen werden:

  • Grundtatbestand ist das Einbrechen in den Raum eines Gebäudes, also die Anwendung von Gewalt, um Hindernisse wie Türen und Fenster aufzubrechen.
  • Gleichgestellt ist das Einsteigen, also zum Beispiel Klettern über einen Balkon oder Kriechen durch einen Kellerschacht. Gemeint sind alle Fälle, in denen der Täter seine normale Gangart ändern muss, um in die Versicherungsräume zu gelangen.
  • Die Anwendung falscher Schlüssel oder Werkzeuge wird ebenfalls als Einbruch angesehen. Falsch ist in diesem Zusammenhang jeder Schlüssel, dessen Anfertigung Sie nicht genehmigt haben. Macht sich also beispielsweise eine Reinigungskraft heimlich ein Duplikat Ihres Schlüssels, ist dieser Schlüssel falsch. Der Einbruch mit einem richtigen Schlüssel ist ebenfalls versichert, wenn Sie sich nicht fahrlässig verhalten haben. Ein Beispiel: Wird Ihr verschlossener Garderobenschrank im Schwimmbad aufgebrochen und daraus der richtige Schlüssel zusammen mit Ihren Papieren, auf denen die Adresse steht, gestohlen, fällt der folgende Einbruch in die Wohnung unter Ihre Hausratversicherung.
  • Weitere, in der Praxis eher seltene Fälle sind der Einschleichdiebstahl, bei dem sich der Täter in der Wohnung verborgen hält und später ausbrechen muss, sowie der räuberische Diebstahl, wenn Sie den Täter auf frischer Tat ertappen und er Sie bedroht oder Gewalt anwendet, um mit den gestohlenen Sachen zu entkommen.
  • Versichert ist außerdem das Aufbrechen von Behältnissen in einem Raum eines Gebäudes. Aus diesem kompliziert formulierten Einschluss ergibt sich eine interessante praktische Konsequenz: Wird Ihr Auto in einem geschlossenen Parkhaus aufgebrochen, ist das ein Einbruch, der im Rahmen der Hausrat-Außenversicherung ohne besondere Zusatzklausel gedeckt ist. Das verschlossene Fahrzeug ist ein Behältnis, das Parkdeck gilt als Raum eines Gebäudes. Aber Achtung: Das oberste Parkdeck im Freien ist kein Raum, hier besteht deshalb kein Versicherungsschutz. Auch bei offenen Parkhäusern ohne Seitenwände ist der Versicherungsschutz strittig.

Einfacher Diebstahl

Sind die Merkmale eines Einbruchs nicht gegeben, handelt es sich um einfachen Diebstahl.

In umfassenden Hausratpolicen sind einige Tatbestände mitversichert, zum Beispiel der Diebstahl von Fahrrädern oder Kinderwagen, von Hausratgegenständen aus Kraftfahrzeugen, von Wäsche auf der Leine oder von Gartenmöbeln.

Raub

Raub liegt vor, wenn gegen Sie oder mitversicherte Personen Gewalt angewendet wird, um an mitgeführte Sachen zu gelangen. Die räuberische Erpressung, also das Androhen von Gewalt, damit Sie Geldbörse oder Smartphone herausgeben, ist ebenfalls versichert.

Auch wenn Sie schuldlos keinen Widerstand leisten können, zum Beispiel nach einem Unfall, ist die Wegnahme versichert.

Unklar ist oft die Abgrenzung zwischen einem Raub (Gewaltanwendung) und einem Trickdiebstahl (Überraschungsmoment). Entreißt man Ihnen eine unter den Arm geklemmte Handtasche, ist dazu wenig Gewalt nötig, entscheidend ist die Überraschung. Es handelt sich also um einen nicht versicherten Trickdiebstahl.

Haben Sie dagegen den Riemen der Tasche um die Hand gewickelt, ist massive Gewalt erforderlich, um an die Tasche zu gelangen. Möglicherweise sind Sie sogar verletzt. Achten Sie bei der polizeilichen Anzeige darauf, eine solche Verletzung zu dokumentieren. So weisen Sie eindeutig einen Raub nach und haben Versicherungsschutz.