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Glossar

Versicherungen

Nutzwärmeschäden

Nutzwärmeschaden und Nutzfeuerschaden sind Begriffe der Feuerversicherung. Fachlich korrekt werden sie unter dem Begriff Betriebs- und Bearbeitungsschäden zusammengefasst. Es handelt sich dabei um Schäden an versicherten Sachen, die dadurch entstehen, dass sie einem Nutzfeuer oder der Wärme bestimmungsgemäß ausgesetzt sind.

Info

Typische Beispiele aus dem Hausrat-Bereich sind Schäden an Wäsche im Trockner, beim Kochen, Braten und Räuchern. In der Gebäudeversicherung fallen beispielsweise Schäden in Zusammenhang mit Heizungsanlagen und das Entzünden von Rußablagerungen im Kamin unter den Begriff der Nutzwärmeschäden.

In der Hausratversicherung besteht für Nutzwärmeschäden in der Regel Versicherungsschutz. Ein entsprechender Ausschluss wurde in den vom Gesamtverband der Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) empfohlenen Bedingungen 1992 gestrichen, da die Abgrenzung zwischen versicherten und nicht versicherten Schäden schwierig und dem Privatkunden schwer vermittelbar ist.

Allerdings können die Versicherungsunternehmen von den Verbandsempfehlungen abweichen. In älteren Verträgen und reinen Basisabsicherungen sind Nutzwärmeschäden deshalb möglicherweise ausgeschlossen.

Viele Versicherer decken auch in den aktuellen Produkten zur Wohngebäudeversicherung Nutzwärmeschäden. Die GDV-Empfehlungen sehen den Einschluss über die Klausel 7161 vor. Dafür kann ein Beitragszuschlag erhoben werden. Die Mitversicherung ist empfehlenswert, da durch Kaminbrände oder an Heizungsanlagen hohe Schäden anfallen können.

Nutzwärmeschäden können an allen Sachen oder Sachteilen entstehen, die bei normalem Betrieb erwärmt werden. Es kommt nicht darauf an, ob die Sache selbst erwärmt werden soll, oder ob sie nur der Erzeugung oder Weiterleitung der Wärme dient.

Wird beispielsweise Essen auf einem Herd gekocht, betrifft der mögliche Ausschluss von Nutzwärmeschäden nicht nur das Gargut selbst, sondern auch die Herdplatte und den Topf, denn diese werden wirtschaftlich sinnvoll und zweckbestimmt ebenfalls erwärmt, auch wenn der Sinn des Kochens nur die Erwärmung des Topfinhalts ist.

Ein technischer Defekt ändert nichts daran, dass es sich um einen Nutzwärmeschaden handelt. Versagt also der Thermostat eines Backofens und kommt es dadurch zu einem Schaden an Ofen und Inhalt, würden diese unter einen eventuell vereinbarten Ausschluss fallen.

Ein nachfolgender Wohnungsbrand wäre versichert, aber der Wert von Backofen und Backwaren würde von der Entschädigung abgezogen.

Ein anderes typisches Beispiel für einen Nutzwärmeschaden durch technisches Versagen ist das Leerkochen einer Waschmaschine, wenn die Wasserzufuhr unterbrochen ist.