Glossar · Lexikon
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Glossar

Allgemein
Differenz-Entschädigung (GAP-Deckung) bei unterbliebenem Wiederaufbau der Photovoltaikanlage. Wird eine Photovoltaikanlage nach einem Schaden nicht mehr aufgebaut, erstatten die Versicherer nur den Zeitwert und nicht den Neuwert der Anlage.

Bei manchen Photovoltaikversicherungen (z.B. SeconSolar) gibt es hier eine Verbesserung.

GAP-Deckung:"Ist der Wiederaufbau der versicherten Anlage aus Gründen, die der Versicherungsnehmer nicht zu vertreten hat, nicht möglich, wird bei Bestehen eines Kreditvertrages zur Finanzierung der versicherten Sache mindestens die Restschuld aus dem Kreditvertrag erstattet. Grenze der Ersatzleistung ist die ursprünglich vereinbarte Versicherungssumme. "