Glossar
Fahrradversicherung

Ammerländer Fahrradversicherung
Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, das versicherte Fahrrad- zum Schutz gegen Diebstahl mit einem verkehrsüblichen Schloss (kein Zahlenschloss) an einen festen Gegenstand (z. B. Laternenpfahl) anzuschließen. Es ist kein Mindestkaufpreis des Fahrradschlosses notwendig.
- bei Unterbringung in einem gemeinschaftlich genutzten Raum ist das Fahrrad mit einem Schloss gegen Diebstahl zu sichern.
- Bei Unterbringung in einem ausschließlich selbstgenutzten abgeschlossenen Gebäude / Raum / Schuppen entfällt die Verschlussvorschrift.
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Krist Fahrradversicherung
Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, das versicherte Fahrrad- zum Schutz gegen Diebstahl mit einem Sicherheitsschloss an einen fest mit dem Untergrund verbundenen und sich dadurch selbst gegen Wegnahme sichernden Gegenstand (z. B. Laternenpfahl) anzuschließen. Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn mehrere Fahrräder mit einem zugelassenem Schloss Rahmen an Rahmen zusammengeschlossen sind.
- bei Unterbringung in einem abgeschlossenen Raum zumindest einfach mit einem zugelassenem Schloss gegen Diebstahl zu sichern.
- im abgestellten Kraftfahrzeug und daran angebrachten, mit Verschluss gesicherten Fahrradträgern mit einem zugelassenem Schloss gegen Diebstahl zu sichern.
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Waldenburger Fahrradversicherung
Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet
- das versicherte Fahrrad zum Schutz gegen Diebstahl mit einem eigenständigen verkehrsüblichen Schloss (kein Zahlenschloss) an einen festen Gegenstand (z. B. Laternenpfahl) anzuschließen. Versicherungsschutz besteht auch, wenn mehrere Fahrräder zusammengeschlossen sind.
- das versicherte Fahrrad bei Unterbringung in gemeinschaftlich genutzten Räumen mit einem eigenständigen verkehrsüblichen Schloss (kein Zahlenschloss) gegen Diebstahl zu sichern. Bei der Unterbringung in einem ausschließlich selbstgenutztem abgeschlossenen Raum/Schuppen/Gebäude entfällt die Verschlussvorschrift.
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