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Glossar

Fahrradversicherung

Frage: "Angenommen bei einem Sturz werden Akku inkl. Halterung beschädigt, würde für diese Kosten die Versicherung greifen?"

Antwort: "Ja"

Folgende Punkte müssen erfüllt sein.

  • Der Akku muss fest mit dem Fahrrad verbunden sein. Das bedeutet er darf nicht einfach so herausfallen. Bei den neuen E-Bikes sind die Akkus fast immer mit einem Schloss fest mit dem Fahrrad verbunden.
  • Die Halterung ist fest mit dem Fahrrad verbunden.
  • Es muss sich um einen Sturz oder um einen Unfall handeln.



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Begründung: Der Akku ist ein Teil das zur Funktion eines E-Bikes benötigt wird. Somit ist dieser mitversichert.



Ammerländer Fahrradversicherung

§ 1 Versicherte Sachen
1. Versichert ist das im Versicherungsschein bezeichnete Fahrrad mit Hilfsmotor (elektrounterstütztes Fahrrad bzw. Pedelec) einschließlich der fest mit dem Fahrrad verbundenen und zur Funktion des Fahrrades gehörenden Teile ...

Krist Fahrradversicherung

§ 1 Versicherte Sachen
1. Versichert ist das im Versicherungsschein bezeichnete Fahrrad mit oder ohne Hilfsmotor ...
Dazu gehören alle fest mit dem Fahrrad verbundenen, nur mit Werkzeug zu demontieren und zur Funktion des Fahrrades gehörenden Teile wie Sattel, Lenker, Lampen, Gepäckträger, etc.

Waldenburger Fahrradversicherung

§ 1 Versicherte Sachen
1. Versichert ist das/die im Versicherungsschein bezeichnete/n Fahrrad/er mit oder ohne Hilfsmotor (Pedelec). Dazu gehören alle fest mit dem Fahrrad verbundenen und zur Funktion des Fahrrades gehörenden Teile wie Sattel, Lenker, Lampen, Gepäckträger, etc. sowie das gemäß § 8 Nr. 1a) verwendete Schloss. Teile, die mit Schnellspanner befestigt sind, gelten als fest verbunden und sind damit mitversichert.