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Allgemein

Erstes Risiko

Der Begriff Versicherung auf erstes Risiko wird in Versicherungskreisen auch als Erstrisikoversicherung bezeichnet und als Sachversicherung bzw. Schadensversicherung angeboten. Doch was bedeutet eine Versicherung „auf erstes Risiko“ nun für den Versicherungsnehmer?

Für den Versicherungsnehmer bedeutet dies: Die entsprechenden Kosten der vereinbarten Wertgrenzen werden hierdurch vollständig abgedeckt, ohne dass hierbei der tatsächliche Versicherungswert berücksichtigt wird. Der Nachteil besteht einzig und allein darin, dass im Falle einer Schadensgeldungmachung dieser höher liegt als die eigentliche Versicherungssumme, ist der jeweilige Versicherungsanbieter nur zur Zahlung der vereinbarten Versicherungssumme verpflichtet. In diesem Fall übernimmt der Versicherungsnehmer die Differenz, welche zwischen der geleisteten Versicherungssumme und der tatsächlichen Schadenssumme liegt aus eigener Tasche.

Welche Vor- und Nachteile ergeben sich hieraus?

Der große Vorteil einer Versicherung „auf erstes Risiko“ ist in allererster Linie darin zu sehen, dass in diesem Falle keine Prüfung auf eine eventuelle Unterversicherung erfolgt, da sich bei dieser Variante der Versicherung nur die Feststellung der tatsächlichen Hohe des Schadens erforderlich ist. Aufgrund dieser vertraglich geregelten Bedingungen wird vonseiten des Versicherungsanbieters eine unbürokratische und schnelle Schadensregulierung garantiert. Somit stellt sich diese Art der Versicherung aus der Sicht des Versicherungsnehmers als besonders positiv dar, denn hiermit wird nicht nur ein schneller und reibungsloser Ablauf der Schadensregulierung garantiert, sondern spart vor allem noch Stress. Das heißt: Eine Versicherung „auf erstes Risiko“ dient in diesem Falle der Prävention einer Unter- bzw. Überversicherung!

Beispiel einer Schadensregulierung auf "erstes Risiko"!

Bei einer Photovoltaikversicherung werden im Falle eines Schadens Aufräumumgskosten bis zu einer Höhe von 50.000,- EUR mitversichert. Der tatsächliche Schaden für Aufräumungskosten beläuft sich in diesem Beispiel aber auf eine Summe von 55.000 EUR. Was bedeutet das nun im Klartext? Die vertraglich vereinbarte mitversicherte Summe von 50.000 EUR wird durch den Versicherungsanbieter (auf erstes Risiko) unbürokratisch übernommen, die ausstehende Differenz von 5.000 EUR muss in diesem Fall der Versicherungsnehmer aus eigener Tasche begleichen.